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AGB´s

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FIRMA IDC EDV GmbH

Geltungsbereich
Die IDC EDV GmbH, im folgenden kurz Firma genannt, verkauft und liefert aufgrund folgender allgemeiner Verkaufs- und Lieferbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie von unserer Firma bestätigt worden sind. Mit der Annahme der von uns gelieferten Ware gelten unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen jedenfalls als vom Käufer akzeptiert. Wirksamkeit von Vereinbarungen Kaufverträge und sonstige Bestellungen kommen durch Entgegennahme der Willenserklärung des Käufers zustande. Einer schriftlichen Bestätigung bedarf es daher nicht. Technische und gestalterische Abweichungen in Prospekten und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können.


Lieferung
Angekündigte Liefertermine gelten als bloß annähernd geschätzt. Fälle höherer Gewalt entheben unsere Firma von der Lieferpflicht. Das Gleiche gilt für alle unvorhergesehenen, vom Willen unserer Firma unabhängigen Störungen und Erschwerungen der Liefermöglichkeiten, wie Betriebsstörungen aller Art, Rohstoffmangel und behördliche Maßnahmen, welcher Art auch immer.


Preise
Alle Preise verstehen sich ab Lager zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sind in den Verkaufspreisen öffentliche Abgaben enthalten, die nach Abschluss des Vertrages, jedoch vor Bezahlung des Kaufpreises erhöht werden, so ist unsere Firma berechtigt, den Käufer mit diesen zusätzlichen Nebenkosten zu belasten.


Fälligkeit, Verzug
Der vereinbarte Kaufpreis ist spätestens zu dem in der Faktura genannten Zeitpunkt zu bezahlen. Wird dieser Termin um mehr als 10 Tage überschritten, so ist unsere Firma berechtigt, Verzugszinsen in banküblicher Höhe zu verrechnen. Für den Fall des Verzuges ist der Käufer verpflichtet, unserer Firma sämtliche von ihr aufgewendeten vorprozessualen Kosten, wie etwa Anwaltshonorare und Kosten von Inkassobüros zu refundieren. Lieferdatum=Rechnungsdatum.


Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur Bezahlung des gesamten Kaufpreises, der mit ihm zusammenhängenden Zinsen und der mit seiner Durchsetzung verbundenen Kosten, Eigentum unserer Firma.


Gewährleistung
Unsere Firma garantiert ein Jahr hindurch dafür, dass die von ihr gelieferten Geräte bei Einhaltung ihrer Behandlungs-, Betriebs- und Wartungsvorschriften und unter der Voraussetzung, dass die Ware zumindest allgemein üblichen Bedingungen verwahrt und eingesetzt wird, die stillschweigend vorausgesetzten oder vereinbarten Eigenschaften aufweist und behält. Der Käufer ist verpflichtet, die ihm gelieferte Ware unverzüglich zu überprüfen und Mängel binnen einer Woche schriftlich zu rügen. Später auftretende, verborgene Mängel, die unserer Gewährleistung unterfallen, sind unverzüglich nach Feststellung des Mangels schriftlich zu rügen. Ist die Mängelrüge berechtigt, so steht es unserer Firma frei, die Gewährleistungsansprüche des Käufers durch Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden, Preisminderung, Austausch der mangelhaften Ware gegen eine mängelfreie zu erfüllen oder die Ware zurückzunehmen und den Kaufpreis zu refundieren. Innerhalb eines Zeitraumes von einem Jahr wird unsere Firma dem Käufer weder das zur Mängelbehebung erforderliche Material noch die hierfür aufgewendete Arbeitszeit verrechnen. Von der Gewährleistungspflicht nicht umfaßt sind solche Schäden, die bei dem Käufer oder einem Dritten durch Abnützung, ungewöhnliche äußere Einflüsse wie Feuchtigkeit, Wärme oder Kälte entstanden sind. Von ihrer Gewährleistungspflicht ist unsere Firma des weiteren befreit, wenn an den von ihr gelieferten Waren, Änderungen, Bearbeitungen oder Versuche der Mängelbehebung durch den Käufer oder Dritte vorgenommen worden sind. Für direkte und indirekte Schäden, welche durch ein von uns geliefertes Gerät entstanden sind, wie z.B. Brandschäden, Kurzschlüsse und damit verbundene Schäden z.B. Innerhalb von Netzwerken, Verdienstentgänge, können wir keine Haftung übernehmen

Erfüllungsort, Gerichtsstand Erfüllungsort des Kaufvertrages und der Gewährleistung ist der Geschäftssitz unserer Firma. Als Gerichtsstand wird das Bezirksgericht Imst vereinbart.


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
   
   

 
 

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